- 20.05.2025 - 10:51 

Frühintervention: Handlungsspielraum der FINMA erweitern

Schwächen in Risikokultur, Governance oder Geschäftsmodellen gefährden die Stabilität von Banken – wie zuletzt am Beispiel der Credit Suisse deutlich wurde. Die gesetzlich verankerten Möglichkeiten zur Frühintervention sind bislang jedoch unzureichend. Warum es gezielte Reformen braucht und welche konkreten Massnahmen möglich wären, erläutern die Professorinnen Reiser und Grünewald in einem aktuellen Fachbeitrag.

Die jüngsten Entwicklungen rund um die Credit Suisse haben deutlich gezeigt: Ein stabiler Finanzmarkt braucht nicht nur starke Banken, sondern auch eine vorausschauende Aufsicht. Häufig liegen den Krisen in der Finanzbranche grundlegende Mängel in der Risikokultur, Governance oder im Geschäftsmodell zugrunde – Schwächen, die frühzeitig erkannt und adressiert werden müssten.

Zwar verfügt die FINMA über verschiedene Instrumente im Bereich der Aufsicht und Enforcement, doch fehlt es bislang an einer klar geregelten Möglichkeit zur Frühintervention – also einem rechtlich fundierten, präventiven Eingriff zur Abwehr dringender Gefahren für das Finanzsystem.

Ein solcher Eingriff darf nicht mechanisch erfolgen, sondern sollte auf einer Kombination relevanter Indikatoren beruhen. Der Aufbau eines Frühwarnsystems muss die nötige Flexibilität und fachliche Einschätzung der Aufsichtsbehörde ermöglichen – ein Automatismus wäre weder verhältnismässig noch praxistauglich.

Als geeignete Massnahmen könnten insbesondere bestehende Instrumente zur Gefahrenabwehr bei drohender Insolvenz herangezogen und für die Frühintervention weiterentwickelt werden. Entscheidend ist dabei, dass diesen Massnahmen die aufschiebende Wirkung entzogen wird – nur so kann ihre präventive Wirkung entfaltet werden.

Prof. Dr. Nina Reiser und Prof. Dr. Seraina Grünewald beleuchten diese Thematik vertieft in ihrem jüngst erschienenen Beitrag im Sonderheft 2025 der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (SZW/RSDA).

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