Kommentar zur börsenrechtlichen Meldepflicht bei kollektiven Kapitalanlagen erschienen
Neuer Kommentar der Finanzmarktrechtlerin Nina Reiser zum Bundesgerichtsurteil 2C_546/2020 vom 18. August 2022 (BGE 148 II 444) zur börsenrechtlichen Meldepflicht nach Art. 120 FinfraG bei kollektiven Kapitalanlagen. Der Beitrag enthält zudem weiterführende Überlegungen zur bankenrechtlichen Meldepflicht für qualifiziert Beteiligte nach Art. 3 Abs. 2 lit. cbis i.V.m. Art 3 Abs. 5 BankG bei kollektiven Kapitalanlagen.