
Nina Reiser ist Assoziierte Professorin für Finanzmarktrecht an der Universität St. Gallen (HSG), Direktorin am Institut für Law and Economics und affiliiert mit dem Center for Financial Services Innovation. In ihrer Forschung, Lehre, Weiterbildung und als Gutachterin ist sie im Gesellschafts- und Finanzmarktrecht tätig. Daneben amtet sie als Vorstandsmitglied des Vereins für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen VQF.
Vor ihrer Berufung an die HSG war Nina Reiser in verschiedenen Führungs- und Projektleitungsfunktionen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA tätig. Nina Reiser ist zudem Titularprofessorin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich (UZH), Rechtsanwältin und verfügt über einen Master of Laws (LL.M.) der Harvard Law School, Cambridge, MA, USA. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der UZH und der Universidad Pública de Navarra, Pamplona, Spanien, promovierte und habilitierte sie an der UZH.

Aktienrechtsreform
Das Schweizer Parlament hat am 19. Juni 2020 die Aktienrechtsreform verabschiedet. Das revidierte Aktienrecht regelt erstmals konsequent den Einsatz elektronischer Mittel. Dabei enthält es verschiedene Erleichterungen für die Verwendung von elektronischen Instrumenten bei der Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen. Im in der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht erschienenen Artikel geht Nina Reiser den folgenden Fragen nach: Welche Möglichkeiten stehen konkret zur Verfügung und worin bestehen die praktischen Implikationen dieser Neuerungen? Was gilt es aus aufsichtsrechtlicher Perspektive bei Banken zu beachten? Zum Artikel
Beim Beitrag handelt es sich um die schriftliche Fassung eines Vortrags an der SZW-Tagung zum Aktienrecht vom 14. September 2022.
Gewährsprüfung
In den vergangenen Jahren wurde die mangelnde persönliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern von Verwaltungsräten oder Geschäftsleitungen – vor allem im Bankensektor – immer wieder in den Medien aufgenommen und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA «Zahnlosigkeit» vorgeworfen. Auch in der Politik ist die persönliche Verantwortlichkeit von fehlbaren Bankmanagern wiederholt ein Thema. Der Artikel geht den folgenden Fragen nach: Kann die Gewährsprüfung von Bankmanagern leisten, was sie verspricht? Wie könnte die Gewährsprüfung allenfalls verbessert werden, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen bzw. ggf. mittels neuer oder angepasster Regulierungen? Zum Artikel
Assoziierte Professorin in Finanzmarktrecht


